Liebe Mitglieder und Nutzer unserer Tennishallen,
inzwischen (Stand 30.10.2020) ist die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW veröffentlicht, die zum 2. November in Kraft tritt.
Für uns spannend ist der §9 – Sport. Dort heißt es:
„[ ] … (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. … [ ]“.
DTB, TVM und diverse Medien streiten derzeit, ob und unter welchen Umständen Tennis als Individualsport angesehen und dann auch anerkannt werden darf. Und wenn dann schon ein Familien-Doppel zulässig wäre, steht immer noch explizit in der Verordnung, dass dieses dann außerhalb geschlossener Räumlichkeiten durchgeführt werden müsste.
Wir können derzeit nichts anderes tun, als unsere Halle ab dem 2. November zu schließen und den Trainingsbetrieb einzustellen.
Derzeit prüfen wir, ob und unter welchen Bedingen ein möglicher Individualsport auf unserer Außenanlage durchgeführt werden kann.
Wenn sich die Bedingungen bzw. Anordnungen verändern, werden wir Sie umgehend informieren.
vielen Dank für Ihr Verständnis! …. bleiben Sie gesund!!
der Vorstand