Liebe Mitglieder,
das Land NRW hat am gestrigen Abend eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab dem 24.4. gilt.
Folgendes lässt sich hierzu zum aktuellen Zeitpunkt bezogen auf den Tennissport mitteilen:
Bei 7-Tages Inzidenz unter 100 (an drei aufeinanderfolgenden Tagen):
Hier haben sich die bisherigen Regelungen der Coronaschutzverordnung für NRW bezogen auf den Sport nicht verändert. Leider trifft dieser Fall derzeit für den Kreis Düren nicht zu.
Regelungen bei 7-Tages Inzidenzen ab 101:
Hierbei greift nun die Bundes-Notbremse. Die genaue Auslegung der Regelungen für den Tennissport ist hierbei noch nicht in vollem Umfang klar. Um Fehlinformationen zu vermeiden, stellen wir nachfolgend erst einmal nur die Anmerkungen des Landessportbundes vom gestrigen Tage zur Verfügung, bis ausreichend Klarheit besteht:
3. Sportausübung allgemein:
3.1. Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.
3.2. Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist kontaktloser Sport von Gruppen von bis zu 5 Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren im Freien. Die vorgenannten Kindergruppen können von ein oder zwei älteren Personen angeleitet werden, wenn für diese ein negativer Coronatest vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Unser Trainerteam wird sich mit den Trainingsteilnehmern in Verbindung setzen.
- Unsere Gastronomie muss weiterhin geschlossen bleiben.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund
Der Vorstand