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Aktuelle Coronaschutzverordnung (31.05.2021)

Liebe Mitglieder,

seit Montag gelten weitere Lockerungen für den Tennissport (5 Werktage unter einer Inzidenz von 50, Stufe 2)!

Aktuelle Coronaschutzverordnung (31.05.2021)

Die aktuellen Regelungen (Stufe 2)

Draußen erlaubt: 

  • Einzel
  • Doppel im Spiel
  • Wettkampf- und Trainingsbetrieb bis max. 25 Personen je Gruppe / Wettspiel 
  • mit einem tagesaktuellen und zertifizierten Schnelltest darf die Halle genutzt werden

Zuschauer: 

  • sind unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt. Diese müssen ihre Kontaktdaten vorerst in die aus dem letzten Jahr bekannten Listen eintragen. Demnächst wird die Kontaktnachverfolgung der Zuschauer vergleichbar zu der der Gäste in der Gastronomie über die Luca-App erfolgen.

Gemeinschaftsräume, Duschen und Umkleiden: 

  • Die Duschen und Umkleiden sind unter Einhaltung des Mindestabstands sowie der gängigen Hygienevorschriften geöffnet. Bitte beachtet die entsprechenden Aushänge.

Vereinsgastronomien: 

  • Außengastronomie ohne Negativtestnachweis mit Mindestabstand, unter Einhaltung der sonstigen Hygienevorschriften sowie Kontaktnachverfolgung über Luca-App
  • Innengastronomie mit Negativtestnachweis oder Nachweis über vollständigen Impfschutz bzw. überstandene Corona-Infektion mit Mindestabstand, unter Einhaltung der sonstigen Hygienevorschriften sowie Kontaktnachverfolgung über Luca-App.


Nach wie vor gilt beim Betreten des Clubheims die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.

Bitte haltet Euch weiterhin an die Regeln und haltet den Mindestabstand ein!

Übersicht Regelungen für Tennissport ab 28.05.2021.pdf

Coronaschvo_ab_28.05.2021.pdf

User ImageMelanie Voswinkel, 28. Mai 2021