Tennissport drinnen: 2G-plus-Regelung:
Für den Sport in Innenräumen gilt grundsätzlich 2G-plus (geimpft, genesen, getestet). Jedoch gelten in folgenden Fällen Ausnahmen von der Immunsierungs-, bzw. Testpflicht:
Regelungen bei Kindern und Jugendlichen:
- Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
- Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
- Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert (müssen somit geimpft sein). Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
Ausnahmen bei der Testpflicht für folgende Personen:
- Personen mit Auffrischungsimpfung (Als Auffrischungsimpfung gelten immer drei Impfungen - gilt auch für Geimpfte mit Johnson & Johnson - sie benötigen 2 weitere Impfungen))
- Personen, die vollständig geimpft sind (wenn die 2. Impfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt
- Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind und über einen positiven PCR-Test verfügen, der mehr als 27 und weniger als 90 Tage zurückliegt
- Genesene (Nachweis über positiven PCR-Nachweis), die min. eine zusätzliche Impfung haben.