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Corona-Update Tennissport

Tennissport drinnen: 2G-plus-Regelung:

Für den Sport in Innenräumen gilt grundsätzlich 2G-plus (geimpft, genesen, getestet). Jedoch gelten in folgenden Fällen Ausnahmen von der Immunsierungs-, bzw. Testpflicht:


Regelungen bei Kindern und Jugendlichen:

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
  • Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert (müssen somit geimpft sein). Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

Ausnahmen bei der Testpflicht für folgende Personen:

  • Personen mit Auffrischungsimpfung (Als Auffrischungsimpfung gelten immer drei Impfungen - gilt auch für Geimpfte mit Johnson & Johnson - sie benötigen 2 weitere Impfungen))
  • Personen, die vollständig geimpft sind (wenn die 2. Impfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt
  • Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind und über einen positiven PCR-Test verfügen, der mehr als 27 und weniger als 90 Tage zurückliegt
  • Genesene (Nachweis über positiven PCR-Nachweis), die min. eine zusätzliche Impfung haben.

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User ImageMelanie Voswinkel, 27. Dezember 2021